Zertifizierung bedeutet verbriefte Qualität. Mit einer Zertifizierung zeigen Spielstättenbetreiber, dass sie den Spieler- und Jugendschutz ernst nehmen und sich zu einhundert Prozent an alle Regeln halten. Der Weg zum Zertifizierungs-Prüfaudit ist kein einfacher, es müssen viele Dinge gleichzeitig angegangen und dokumentiert werden.

Unser Betriebshandbuch Sicherheit zur Unterweisung und Dokumentation nach §4 der Unfallverhütungsvorschrift bietet hierbei eine wertvolle Hilfe und bietet Informationen zu den Themen Arbeitsmittel, Bargeldbestände, Jugendschutz, Verhalten bei Überfall, Brandschutz und Erste Hilfe. Es enthält eine Sammlung von Arbeitshilfen und -hinweisen, auf die Betreiber und alle Mitarbeitende in Spielstätten jederzeit zurückgreifen können – inklusive Unterweisungsformularen.

Folgende Betriebsanweisungen sind laut der gesetzlicher Unfallversicherung durchzuführen:

1/2-jährlich:Jährlich:
· Verhalten im Brandfall
· Umgang mit Bargeld
· Erste Hilfe
· Brandbekämpfung
· Hygiene
· Hautschutz
· ätzende und reizende Reinigungsmittel
· Stehleiter
· elektrische Geräte
· Umgang mit Feuerlöschern
· Umgang mit Drogen

Seit 2014 bieten wir auch Überfall-Präventionsseminare an! Genau wie das Betriebshandbuch Sicherheit werden die Seminare von der Berufsgenossenschaft begleitet.